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Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Es gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude ist und wie viel Energie es benötigt, um es zu beheizen oder zu kühlen. Der Energieausweis ist ein Instrument, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.
Teil 1: Der Energieausweis: Das sind die wichtigsten Kennzahlen
Teil 2: Wann ist der Energiepass Pflicht?
Teil 3: Die Energieeffizienz der Fenster: Ein wichtiger Faktor
Teil 4: Der g-Wert als Faktor für Hitzeschutz am Fenster
Teil 5: GEG: Nachrüstpflicht und Modernisierung
Teil 6: Hoher Verbrauchswert? Trotz Klimaanlage Strom sparen
Speziell geschulte Fachleuten erstellen den Energiepass, indem sie die energetische Qualität des Gebäudes anhand von verschiedenen Kriterien bewerten. Dazu gehören die Dämmung der Wände, Fenster und Türen, die Heizungsanlage, die Warmwasserversorgung und die Beleuchtung. Diese Kriterien werden in einem Energieausweis zusammengefasst und in Form von Energieeffizienzklassen dargestellt.
Der Energiepass dient als Nachweis für den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Somit ist der Energieausweis auch ein wichtiges Instrument für die Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und unterstützt so beim Energie sparen in der Industrie und im eigenen Heim.
In Deutschland ist ein Energieausweis durch das Gebäudeenergiegesetz für alle Gebäude verpflichtend, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen. Je nach Status (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und Baujahr verlangt der Gesetzgeber eine oder beide der Varianten.
Ein Bedarfsausweis wird empfohlen, wenn das Gebäude energetisch saniert wurde oder noch saniert werden soll. Ein Verbrauchsausweis hingegen eignet sich besser für ältere Gebäude mit unregelmäßigem Nutzerverhalten oder schwankenden Witterungsbedingungen. In jedem Fall sollte man sich von einem qualifizierten Energieberater beraten lassen, welcher Ausweis am besten geeignet ist.
Ein Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der auf einer theoretischen Berechnung basiert und den Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen ermittelt. Ein Verbrauchsausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren.
Bedarfsausweis:
Verbrauchsausweis:
Eine zentrale Rolle im Energiepass spielen die Energieeffizienzklassen. Grundsätzlich unterscheidet man sieben verschiedene Klassen, angefangen von A+ bis hin zu H. Die Klasse A+ steht hierbei für höchste Effizienz, während Klasse H das genaue Gegenteil darstellt - nämlich eine sehr schlechte Bewertung in Bezug auf den Energieverbrauch. Die Berechnung erfolgt anhand verschiedener Faktoren wie beispielsweise der Dicke der Wände oder des verwendeten Materials bei Fenstern und Türen.
Auch das Alter des Gebäudes spielt eine Rolle sowie die Art der Heizungsanlage inklusive deren Brennstoffart. Doch nicht nur diese Aspekte werden berücksichtigt: auch das Nutzerverhalten wird mit einbezogen - schließlich hängt davon ebenfalls ab, wie viel Strom verbraucht wird bzw. welche Temperatur im Haus herrscht.
Energieeffizienzklassen nach Endenergie (nach GEG 2014) inklusive Vergleich der Durchschnittswerte für Gebäudetypen (Daten aus: verbraucherzentrale.de)
Letztendlich ergibt sich aus all diesen Einflussfaktoren dann die jeweilige Effizienzklasse – je besser diese ausfällt, desto geringer sind auch langfristig betrachtet sowohl Umweltauswirkungen als auch Betriebskosten für Eigentümer:innen oder Mieter:innen einer Immobilie. Insgesamt bietet also jeder einzelne Schritt zur Verbesserung dieser Klassifizierung nicht nur Vorteile für das Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel sowie den Verkaufswert.
1. Energieeffizienzklasse: Die Energieeffizienzklasse reicht von A+ (sehr effizient) bis H (weniger effizient) und gibt an, wie gut das Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden ähnlicher Bauart und Größe dasteht.
2. Energiebedarfskennwert: Dieser Wert gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr benötigt wird, um ein Gebäude zu beheizen.
3. Nutzfläche: Die Nutzfläche beschreibt die Fläche des Gebäudes, die tatsächlich genutzt werden kann.
4. CO2-Emissionen: Die CO2-Emissionen geben Auskunft darüber, wie stark das Gebäude zur Umweltbelastung durch Treibhausgase beiträgt.
5. Jahres-Endenergiebedarf: Der Jahres-Endenergiebedarf ist eine weitere Angabe zum tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden pro Jahr.
6. Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf zeigt auf, wie viele Rohstoffe (z.B. Kohle, Öl oder Gas) zur Erzeugung der benötigten Wärmeenergie notwendig sind.
7. Baujahr: Das Baujahr gibt Aufschluss darüber, welche energetischen Standards bei der Errichtung des Gebäudes galten und ob eventuell Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
8. Art des Energieträgers: Hier wird angegeben, welcher Brennstoff (Öl, Gas, Holz etc.) für die Beheizung verwendet wird.
9. Art des Gebäudes: Hier wird unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie zwischen neuen und bestehenden Gebäuden.
10. Modernisierungsmaßnahmen: Falls im Zuge von Sanierungen Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt wurden, werden diese hier aufgelistet.
Transmissionswärmeverlust spielt eine entscheidende Rolle bei der Einteilung in Energieklassen beim Energieausweis.
Dieser Verlust beschreibt die Wärme, die durch den Gebäudehüllbereich nach außen abgegeben wird und somit nicht für das Heizen des Innenraums genutzt werden kann. Je höher dieser Wert ist, desto schlechter ist die energetische Qualität des Gebäudes.
Um diesen Wert zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden wie beispielsweise Dicke und Materialien der Außenwand sowie Fenster- und Türkonstruktionen. Auch Luftundichtigkeiten spielen hierbei eine wichtige Rolle. Anhand dieses Transmissionswärmeverlustes können dann entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Effizienz ergriffen werden wie, zum Beispiel, bessere Dämmungen oder Abdichtungen von Fenstern und Türen. Somit trägt diese Berechnungsgrundlage maßgeblich dazu bei, dass ein aussagekräftiger Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien möglich ist hinsichtlich ihres Energierverbrauchs sowie ihrer CO2-Emissionen.
Ein Energieausweis enthält Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der energetische Zustand des Gebäudes wird anhand von Kennwerten wie dem Primärenergiebedarf und dem CO2-Ausstoß ermittelt.
Ein guter Energieausweis kann dazu beitragen, den Wert des Gebäudes zu steigern, die Betriebskosten zu senken und den Komfort für die Bewohner oder Mitarbeitenden zu verbessern.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes sowie dem Aufwand des Fachpersonals für die Erstellung des Ausweises.
Die Energieeinsparverordnung (ENEV) regelt, wer für bestehende Gebäude einen Energiepass ausstellen darf. Dazu zählen zugelassene Energieberater oder Architekten. Bei Neubauten regeln die Bundesländer, wer zur Ausstellung berechtigt ist.
Seit 2002 werden für Neubauten Energieausweise ausgestellt, Pflicht sind diese erst seit 2008 für Wohngebäude, die Baujahr 1965 und älter sind. Seit 2009 gilt dies auch für Wohngebäude ab Baujahr 1966. Nichtwohngebäude im Neubau benötigen seit 2007 einen Bedarfsausweis, Gewerbe-Altbauten benötigen seit 2009 sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis. Ausgenommen von der Pflicht sind Denkmalgeschützte Gebäude und solche mit einer Nutzfläche unter 50 m².
Der Energieausweis ist Pflicht - aber für wen und unter welchen Umständen? Ergeben sich verpflichtende Maßnahmen aus aus dem ausgestellten Dokument? Erfahren Sie mehr zu diesem Thema im 2. Teil unserer Reihe:
Energieausweis Pflicht: Was Sie über den Energiepass wissen sollten
Hinweis: Die Informationen in diesem Blogbeitrag stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich als allgemeine Richtlinien. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch Fachleute im Bereich Energieausweis und Energieeffizienz von Gebäuden. Wir empfehlen, sich bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten an eine Expertin oder einen Experten zu wenden.
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