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GEG: Nachrüstpflicht und Modernisierung

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sind, müssen Sie sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auseinandersetzen. Das Gesetz, das im November 2020 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit dem Inkrafttreten der GEG Nachrüstpflicht müssen bestimmte Gebäude modernisiert und mit effizienteren Heizungs-Anlagen ausgestattet werden, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Wir fassen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen zu den Anforderungen und Pflichten im Rahmen der GEG Nachrüstpflicht und Modernisierung zusammen.


Unsere Serie: Das müssen Immobilienbesitzer:innen zum Energieausweis wissen


GEG Nachrüstpflicht: Was ist das?

Die Abkürzung GEG steht für Gebäudeenergiegesetz. Dieses besagt, dass bestimmte Maßnahmen zur Energieeffizienz in älteren Gebäuden nachgerüstet werden müssen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und damit auch die CO₂-Emissionen zu senken. Die Nachrüstpflicht betrifft vor allem ältere Gebäude, die vor 1978 gebaut wurden und noch nicht den heutigen energetischen Standards entsprechen. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden und die eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern haben. Konkret geht es um Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Fassade, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Erneuerung der Heizungs-Anlage. Wenn Sie also ein älteres Gebäude besitzen, sollten Sie sich unbedingt über die GEG Nachrüstpflicht informieren und prüfen, welche Maßnahmen in Ihrem Fall notwendig sind.

Es gibt zwei Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Nachrüstung erforderlich wird: Zum einen muss der Energieverbrauch des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr höher sein als der Wert, den die Energieeinsparverordnung (EnEV) für vergleichbare Neubauten vorschreibt. Zum anderen darf der Heizkessel des Gebäudes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.

In der Praxis bedeutet das, dass die meisten älteren Gebäude von der Nachrüstpflicht betroffen sind. Denn die Anforderungen der EnEV haben sich in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Wenn Sie also eine Immobilie besitzen, die vor 2002 errichtet wurde, sollten Sie sich genau darüber informieren, ob und welche Maßnahmen zur Nachrüstung erforderlich sind.

Energieausweis verbessern:
Ein Muss für unsere Zukunft

Energieeffizienz bezieht sich auf die Fähigkeit, mit weniger Energie dieselbe Leistung zu erbringen oder dieselbe Menge an Energie für mehr Leistung zu nutzen. Warum ist das wichtig? Weil es uns hilft, unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wenn wir unsere Energieeffizienz verbessern, können wir den Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduzieren und somit auch die Emission von Treibhausgasen verringern. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Zukunft.

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit denen Sie den Energieausweis verbessern können. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige davon vor:

 

  • Dämmung: Eine gute Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke kann den Wärmeverlust Ihres Gebäudes erheblich reduzieren. Dadurch sinkt der Energiebedarf und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessert sich.
  • Fenster: Auch Fenster können einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz haben. Wenn Sie alte Fenster nachträglich isolieren oder durch moderne, energieeffiziente Fenster ersetzen, können Sie den Wärmeverlust reduzieren und so den Energieverbrauch senken. Achten Sie dabei auf eine gute Verglasung und eine hohe Dichtigkeit der Fenster. Insbesondere bei alten 1-Fach-Verglasungen oder Fenstern, die aufgrund von Denkmalschutzbestimmungen nicht getauscht werden können oder dürfen, sollten Sie alternative Maßnahmen in Betracht ziehen.
  • Heizung: Der Austausch einer veralteten Heizung durch ein modernes, effizientes Modell kann den Energieverbrauch erheblich senken. Insbesondere der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärme-Pumpen kann dabei helfen, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
  • Lüftung: Auch die Lüftung spielt eine wichtige Rolle für die Energieeffizienz. Eine kontrollierte Gewerberaum-bzw. Wohnraumlüftung kann dabei helfen, den Wärmeverlust zu reduzieren und ein gesundes Raumklima zu schaffen.
  • Energieberatung: Wenn Sie unsicher sind, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Ihrem Gebäude sinnvoll sind, können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Ein qualifizierter Energieberater kann Ihnen dabei helfen, die Einsparpotenziale in Ihrem Gebäude zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
  • Fensterfolien: Fensterfolierungen (vor allem Sonnenschutzfolien wie UV-Schutzfolie, Blendschutzfolie oder Hitzeschutzfolien) bieten zahlreiche Vorteile. Sie halten übermäßige Hitze draußen, wodurch Strom gespart werden kann für Kühltechnik. Auch andere Folien verbessern die Energiebilanz von denkmalgeschützten Gebäuden, besonders in Bezug auf den Wärmeschutz und die Wärme-Isolierung der Einfachverglasung. Wir beraten Sie gern, welche Folien für Ihre Anforderungen geeignet sind, um für Ihr Gebäude den Energieausweis zu verbessern.

Hoher Verbrauchswert?
Trotz Klimaanlage Strom sparen!

In heißen Sommermonaten ist eine Klimaanlage oft unverzichtbar, aber gleichzeitig kann ihr Einsatz zu einem hohen Stromverbrauch führen. Manche Klimaanlagen kommen mit der hohen Belastung nicht hinterher, doch es gibt einige Tipps und Tricks, mit denen man trotz Klimaanlage Strom sparen kann. Erfahren Sie in unserem Teil 6, wie Sie durch kleine Anpassungen im Alltag den Verbrauch reduzieren und damit nicht nur Ihre Stromrechnung, sondern auch die Umwelt schonen können. Darüber hinaus kann der Einsatz von Folien an Fenstern und Türen Abhilfe schaffen, indem sie die Hitze von außen abhalten und somit die Effizienz der Klimaanlage verbessern.

 

Energieausweis Teil 6: Hoher Verbrauchswert? Trotz Klimaanlage Strom sparen


Hinweis: Die Informationen in diesem Blogbeitrag stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich als allgemeine Richtlinien. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch Fachleute im Bereich Energieausweis und Energieeffizienz von Gebäuden. Wir empfehlen, sich bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten an eine Expertin oder einen Experten zu wenden.